AGB:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tennisschule Just Good Tennis


1. Einbeziehung der AGB


  • Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der Tennisschule Just Good Tennis abgeschlossenen Verträge.


  • Bereits mit Buchung erkennen Sie bzw. Sie als gesetzlicher Vertreter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, die Sie vorher auf dieser Website einsehen konnten. Eine Buchung kann deswegen nur durchgeführt werden, wenn Sie die AGB der Tennisschule Just Good Tennis bestätigt haben.

  • Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen entfalten nur Wirkung, wenn sie schriftlich vereinbart sind.


2. Vertragsschluss


  • Die Tennisschule Just Good Tennis ist in der Annahme Ihres Angebots frei. Die Annahme erfolgt durch Bestätigung. Dies kann persönlich oder per E-Mail erfolgen. Mit Erhalt der Bestätigung ist der Vertrag zwischen Ihnen und uns verbindlich zustande gekommen. Bei Zustandekommen eines Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie vorher gemäß Ziffer 1 anerkannt haben, wirksam in den Vertrag einbezogen.

  • Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Ein Rückstrittsrecht ist ausgeschlossen.

  • Bei vorzeitig gewünschtem Ausstieg ist gleichwohl der volle Rechnungsbetrag zu entrichten.

  • Eine Rückerstattung bereits bezahlter Beträge findet nicht statt.

  • Werden durch Sie mehrere Kursteilnehmer angemeldet, so haftet Sie als Anmelder neben diesen Teilnehmern auch für deren vertragliche Verpflichtungen mit und Sie sind somit für alle der Auftraggeber.


3. Training


  • Eine Trainingseinheit dauert 55 Minuten. 5 Minuten sind für die Vor- und Nachbereitung der Tennisstunde, sowie eine kurze Pause für die Trainer vorgesehen.

  • Das Training wird von Julian Gast oder dem Trainerteam der Tennisschule Just Good Tennis durchgeführt.

  • Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining sowie Workshops, Camps und die Organisation von Kindergeburtstagen.

  • Die Gruppeneinteilung erfolgt durch Julian Gast in Absprache mit dem Trainerteam der Tennisschule Just Good Tennis Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Auf Wünsche unserer Kunden werden wir nach Möglichkeit Rücksicht nehmen.

  • Die Einteilung und Benennung des Trainers bleibt der Tennisschule Pawlik vorbehalten. Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Veränderungen der Gruppenkonstellation kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar. Falls es aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der Tennisschule Just Good Tennis gestattet, auch während der Saison einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen.

  • An gesetzlichen Feiertagen findet das Training statt. In den Ferien (BW) und an gesetzlichen Feiertagen innerhalb der Ferien findet kein Training statt.


4. Trainingskosten


  • Die Entrichtung der Kursgebühren/Trainingsgebühr erfolgt im Voraus bzw. während der Kursreihe nach Rechnungsstellung. Gültig sind immer die Gesamtpreise der jeweiligen Kursreihe für die entsprechend anfallenden Trainingsleistungen der Tennisschule Just Good Tennis.

  • Im Gesamtpreis sind die Honorare für Trainer/innen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültige Mehrwertsteuer, die Ballkosten, die Testschläger für das Tennistraining enthalten. Der auf der Rechnung ausgewiesene Gesamtpreis ist sofort zur Zahlung fällig. In der Wintersaison sind zusätzlich zum Training auch die Hallenkosten zu bezahlen.

5. Ausgefallene Stunden


  • Insbesondere können durch Verschulden des Teilnehmers ausgefallene Trainingstermine (incl. Krankheit) nicht nachgeholt oder erstattet werden. 


  • Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt mithin bestehen.

  • Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden.

  • Die Möglichkeit einer Übertragung der Trainerstunde an andere Personen besteht, setzt jedoch die Absprache mit der Tennisschule Just Good Tennis voraus.

  • Einzel- bzw. Gruppentrainingsstunden, die durch die Tennisschule Just Good Tennis abgesagt wurden, werden nachgeholt. Ist dies nicht möglich, so werden die Kosten zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


6. Aufsichtspflichten, Haftungsrisiken


  • Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Die Tennisschule Just Good Tennis und die Tennistrainer der Tennisschule Just Good Tennis schließen eine Haftung für Schäden aus, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten (sog. Kardinalpflichten: Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Vorstehender Satz gilt auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind, beschränkt, soweit nicht auch eine andere Ausnahme des vorstehenden Satzes 1 betroffen ist.

  • Die Tennisschule Just Good Tennis und die Tennistrainer der Tennisschule Just Good Tennis haften nicht  für den Ersatz liegen gebliebener oder abhanden gekommener Gegenstände.
  • Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Vor und unmittelbar nach den Trainingszeiten obliegt die Aufsichtspflicht den Erziehungsberechtigten.
  • Informieren Sie ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.


7. Ausschluss vom Training


  • Wir behalten uns vor, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören.

  • In diesem Fall obliegt die Aufsichtspflicht bei Minderjährigen bis zum Ende der eigentlichen Trainingszeit dem Trainer, es sei denn, der/die Erziehungsberechtigte(n) entlässt den Trainer aus der Aufsichtspflicht. Ein Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts besteht nicht.


8. Sporttauglichkeit


  • Kunden bzw. ggf. die gesetzlichen Vertreter versichern, dass keine Gründe bekannt sind, welche die Sporttauglichkeit beeinflussen. Dies umfasst insbesondere Verletzungen, Krankheiten sowie die Einnahme von Medikamenten. Treten während des Trainings Einschränkungen wie Schmerzen, Schwächegefühle, Übelkeit o.ä. auf, ist das Trainerteam umgehend zu informieren. Träger von für das Training notwendigen Sehhilfen sind verpflichtet, für den Tennissport geeignete, unzerbrechliche Sehhilfen zu tragen. Gesetzliche Vertreter von Minderjährigen haben diese vorab darüber aufzuklären.


9. Datenschutz


  • Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Daten im Rahmen unserer Datenschutzbestimmungen  elektronisch verarbeitet werden. Informationen per Post, Fax oder E-Mail werden Ihnen zugesandt, wenn wir hierzu eine Einwilligungserklärung von Ihnen erhalten haben. Diese Einwilligung kann jederzeit auf dem Wege widerrufen werden, auf dem Sie sie erteilt haben.


10. Kündigung


  • Der Tennisausbildungsvertrag kann jeweils nur zum Ende der Sommersaison  bzw. zum Ende eines Winterkurses  gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens 4 Wochen vor dem Ende der aktuellen Saison schriftlich erfolgt sein.

    Erfolgt keine schriftliche Kündigung, verlängert sich der Vertrag stillschweigend im gleichen Umfang um eine weitere Kursreihe.


11. Schlussbestimmung


  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.